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Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Über das KHZG

Das KHZG ist Teil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP). Es ist ein nationales Investitionsrpogramm zur Krankenhausdigitalisierung und -modernisierung des Bundesgesundheitsministeriums. In Nordrhein-Westfalen werden die Fördermittel zu 70% vom Bund und zu 30% vom Land zur Verfügung gestellt. Die Refinanzierung der Bundesmittel erfolgt im wesentlichen durch Fördermittel der Europäischen Union aus der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF), die im Rahmen des Programms NextGenerationEU bereitgestellt werden.

Ziele

Das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) hat den Anspruch, die Digitalisierung der Krankenhäuser in Deutschland nachhaltig zu beschleunigen. Es soll die technische Infrastruktur modernisieren, digitale Prozesse stärken und die Zusammenarbeit aller Akteure im Gesundheitswesen verbessern.

Umsetzung

Das KHZG definiert insgesamt elf Fördertatbestände, die verschiedene Schwerpunkte der digitalen Weiterentwicklung abdecken. Für jeden dieser Tatbestände müssen im Rahmen der Projektplanung und -umsetzung verbindliche MUSS‑Kriterien erfüllt werden, um die Förderfähigkeit sicherzustellen.

Im Zuge seiner Digitalisierungsstrategie hat das Klinikum Siegen erfolgreich Fördermittel für folgende Tatbestände beantragt:

Fördertatbestand 3 „Digitalisierung der klinischen Dokumentation“

  • Visitenwagen
  • Erweiterung PDMS
  • Terminmanagement
  • Psychiatrie-Dokumentation
  • Erweiterung Pflege, Komplettierung der ePA des Patienten
  • Mobile (Visite)
  • Spracherkennung
  • Anbindung von Medizingeräten
  • Erhöhung der IT-Sicherheit
    • Ausbau Viren-/ Schadsoftwarefrüherkennung
    • Authentifizierung für klinische Anwendungen
    • Managed Security Service
    • Software zur Authentifizierung von Fremdgeräten im Netzwerk


Fördertatbestand 5 „Digitales Medikationsmanagement“

  • Medikation
  • IT-Sicherheit
    • AD-Thiering
    • Active Directory Audit